Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Veranstaltungsequipment und die Erbringung verbundener Leistungen durch die salina rent UG (haftungsbeschränkt)
Geltungsbereich auf einen Blick
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von Veranstaltungsequipment sowie damit verbundene Liefer-, Abhol-, Auf- und Abbauleistungen und sonstige vereinbarte Dienstleistungen durch die salina rent UG (haftungsbeschränkt).
Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, wird dies in der jeweiligen Bestimmung ausdrücklich kenntlich gemacht.
1. Anbieter und Vertragspartner
salina rent UG (haftungsbeschränkt)
Am Gastes 25
52080 Aachen
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Dirk Nagel
Telefon:
+49 241 1893834
E-Mail:
info@salinarent.de
2. Geltung und Einbeziehung dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Vermietungen, Lieferungen, Abholungen, Auf- und Abbauleistungen sowie sonstige Leistungen der salina rent UG (haftungsbeschränkt), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Gegenüber Unternehmern gelten abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters nur, wenn die salina rent UG ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Mietvertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote der salina rent UG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Darstellung von Mietgegenständen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Eine Anfrage des Mieters ist grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter ein individuelles Angebot annimmt und die salina rent UG die Annahme bestätigt oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters mit der Leistungserbringung beginnt.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung durch die salina rent UG. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand wird gesondert berechnet.
Maßgeblich für Art, Umfang und Zeitraum der Vermietung sind das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung.
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Über Bestehen, Frist und Ausübung des Widerrufsrechts wird der Verbraucher gesondert durch eine Widerrufsbelehrung informiert.
Soweit der Verbraucher verlangt, dass eine Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, kann bei einem wirksamen Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Stornierungsregelungen dieser AGB lassen ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht unberührt.
5. Mietgegenstand und Verfügbarkeit
Der Mietgegenstand bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum der salina rent UG.
Abbildungen, Maße, Farben und technische Angaben dienen ausschließlich der Beschreibung. Geringfügige Abweichungen, die den vorgesehenen Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
Ein Anspruch des Mieters auf einen bestimmten Hersteller, eine bestimmte Ausführung oder ein bestimmtes Einzelstück besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die salina rent UG ist berechtigt, gleichwertiges Material anderer Hersteller oder Ausführungen bereitzustellen, sofern der Vertragszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
Ist ein konkret vereinbarter Mietgegenstand aus einem von der salina rent UG nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar, darf die salina rent UG einen funktional und qualitativ vergleichbaren Ersatzgegenstand bereitstellen, sofern dies dem Mieter zumutbar ist.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Inventarnummern, Aufkleber, Eigentumskennzeichnungen oder sonstige Hinweise auf das Eigentum der salina rent UG zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen. Für die Wiederherstellung beschädigter oder entfernter Kennzeichnungen kann die salina rent UG Ersatz verlangen.
6. Mietdauer
Die Mietdauer ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sie beginnt mit der Übergabe beziehungsweise Bereitstellung des Mietgegenstandes und endet mit der vollständigen Rückgabe sämtlicher Mietgegenstände an die salina rent UG.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit vorheriger Zustimmung der salina rent UG zulässig. Für zusätzliche Mietzeiträume kann eine weitere Vergütung berechnet werden.
7. Preise, Zahlung und Verzug
Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen sind.
Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
Zahlungsplan, Fälligkeit und gegebenenfalls erforderliche Anzahlungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
Rechnungen sind ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der salina rent UG.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Die salina rent UG ist berechtigt, die Herausgabe oder Lieferung des Mietgegenstandes bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge zu verweigern, soweit kein gesetzliches Zurückbehaltungsverbot entgegensteht.
8. Kaution
Die salina rent UG kann die Übergabe des Mietgegenstandes von der Zahlung einer angemessenen Kaution abhängig machen, sofern dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
Die Höhe der Kaution ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und abschließender Prüfung wird die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückgezahlt.
Bestehen noch ungeklärte Schäden, Fehlmengen oder sonstige offene Ansprüche, darf ein angemessener Betrag bis zur abschließenden Klärung zurückbehalten werden.
9. Lieferung, Abholung und Zugang zum Veranstaltungsort
Liefer- und Abholzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
Der Mieter stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich ist und die Anlieferung, Entladung, Montage, Abholung und Verladung ohne vermeidbare Verzögerungen möglich sind.
Der Mieter informiert die salina rent UG vorab über:
- Zufahrtsbeschränkungen,
- Treppen,
- fehlende Aufzüge,
- lange Transportwege,
- Bodenverhältnisse,
- Höhenbeschränkungen,
- Sicherheitsauflagen,
- sonstige erschwerende Umstände.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass eine zur Entgegennahme berechtigte Person zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort ist.
Ist keine Übergabe möglich oder entstehen Wartezeiten aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Mieters, können zusätzliche Anfahrts-, Warte- und Personalkosten berechnet werden.
Nicht angekündigte Mehrarbeiten, zusätzliche Fahrten oder erschwerte Bedingungen können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
10. Aufbau, Abbau und Fremdmontage
Soweit Aufbau oder Abbau durch die salina rent UG vereinbart wurde, hat der Mieter geeignete und sichere Flächen sowie alle erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
Nach Abschluss der Aufbauarbeiten hat der Mieter die ordnungsgemäße Durchführung zu prüfen. Erkennbare Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Erfolgt keine Beanstandung unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten, gilt die Leistung hinsichtlich erkennbarer Mängel als ordnungsgemäß erbracht. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Erfolgt Aufbau, Anschluss, Umbau oder Abbau durch den Mieter oder Dritte, geschieht dies auf eigene Verantwortung des Mieters.
Technische Vorgaben, Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise sind einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen, Reparaturen, Beklebungen, Bohrungen, Verschraubungen oder sonstige Eingriffe in den Mietgegenstand sind ohne vorherige Zustimmung der salina rent UG unzulässig.
11. Prüfpflicht bei Übergabe
Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit, erkennbare Schäden und Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Offensichtliche Mängel, Schäden oder Fehlmengen sind bei Übergabe, spätestens jedoch vor Inbetriebnahme, gegenüber der salina rent UG anzuzeigen.
Gegenüber Unternehmern gilt der Mietgegenstand hinsichtlich offensichtlicher Mängel als vertragsgemäß übernommen, wenn eine Anzeige nicht unverzüglich erfolgt.
Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
12. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist insbesondere verpflichtet:
- den Mietgegenstand sorgfältig und nur vertragsgemäß zu verwenden,
- Bedienungs-, Sicherheits- und Aufbauhinweise einzuhalten,
- den Mietgegenstand vor Witterung, Diebstahl, Verlust, Beschädigung und unbefugtem Zugriff zu schützen,
- nur ausreichend qualifizierte Personen mit Aufbau, Bedienung oder Nutzung zu beauftragen,
- alle erforderlichen Genehmigungen und behördlichen Auflagen einzuhalten,
- Schäden, Störungen, Unfälle oder Verlust unverzüglich mitzuteilen,
- den Mietgegenstand nicht ohne Zustimmung der salina rent UG an Dritte weiterzugeben oder unterzuvermieten.
Der Mieter ist außerdem verpflichtet, Eigentumskennzeichnungen, Inventarnummern oder sonstige Markierungen der salina rent UG unverändert zu belassen.
13. Genehmigungen, Sicherheit und Veranstaltungsrisiko
Der Mieter ist für die rechtliche Zulässigkeit der Veranstaltung, die Einholung erforderlicher Genehmigungen sowie die Einhaltung von Sicherheits-, Brandschutz-, Lärm-, Bau- und Veranstaltungsauflagen verantwortlich, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.
Der Mieter trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass:
- der Veranstaltungsort für die Nutzung geeignet ist,
- erforderliche Flächen und Stellplätze vorhanden sind,
- Zufahrten und Transportwege nutzbar sind,
- notwendige behördliche Freigaben vorliegen.
Der Mieter trägt das allgemeine Veranstaltungsrisiko, insbesondere hinsichtlich Besucherzahl, Witterungseinflüssen, behördlicher Maßnahmen und der Eignung des Veranstaltungsortes, soweit die salina rent UG diese Umstände nicht zu vertreten hat.
14. Wetter und Außeneinsatz
Bei Außeneinsätzen hat der Mieter den Mietgegenstand gegen Regen, Sturm, Feuchtigkeit, Frost, Hitze und sonstige Witterungseinflüsse angemessen zu schützen.
Der Einsatz bei ungeeigneten oder gefährlichen Witterungsbedingungen ist zu unterlassen. Bestehen Zweifel an der sicheren Nutzung, ist die salina rent UG unverzüglich zu informieren.
Bei erkennbarer Gefahr durch Sturm, Unwetter oder andere Witterungseinflüsse ist der Mieter verpflichtet, erforderliche Sicherungsmaßnahmen einzuleiten.
Unterlässt der Mieter notwendige Sicherungsmaßnahmen, haftet er für daraus entstehende Schäden, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Absagen oder Einschränkungen einer Veranstaltung aufgrund von Wetterbedingungen, die die salina rent UG nicht zu vertreten hat, befreien den Mieter grundsätzlich nicht von seiner Zahlungspflicht. Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Nutzungsmöglichkeit der Mietgegenstände werden berücksichtigt.
15. Schäden, Verlust und Diebstahl
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verlust und Diebstahl des Mietgegenstandes, soweit er diese zu vertreten hat.
Die Haftung umfasst insbesondere Schäden durch:
- unsachgemäße Nutzung,
- unsachgemäßen Transport,
- mangelnde Sicherung,
- Diebstahl,
- Verlust,
- Vandalismus,
- Beschädigung durch Dritte aus dem Verantwortungsbereich des Mieters.
Im Schadensfall sind die erforderlichen Reparaturkosten zu ersetzen. Ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht möglich oder unzumutbar, ist der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes maßgeblich.
Zusätzlich können erforderliche Prüf-, Transport-, Reinigungs-, Bearbeitungs- und Ausfallkosten verlangt werden, soweit diese tatsächlich entstanden und dem Schaden zurechenbar sind.
Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Mietgegenstand aufgrund einer Beschädigung oder verspäteten Rückgabe nicht für weitere Vermietungen zur Verfügung steht, soweit er diese Umstände zu vertreten hat.
Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen ist unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und der salina rent UG eine Kopie der Anzeige vorzulegen.
16. Reinigung und Rückgabezustand
Der Mietgegenstand ist vollständig, sortiert, frei von groben Verschmutzungen und in dem Zustand zurückzugeben, der einer vertragsgemäßen Nutzung entspricht.
Übliche Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden. Außergewöhnliche Verschmutzungen können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
Dies gilt insbesondere für:
- Klebereste,
- Aufkleber,
- Farbe,
- Beton- oder Baureste,
- Öl,
- Lebensmittelreste,
- Konfetti,
- Wachs,
- starke Verschmutzungen durch Erde oder Feuchtigkeit.
Die abschließende Kontrolle, Zählung und Prüfung des Mietmaterials kann im Lager der salina rent UG erfolgen.
Dies gilt insbesondere bei größeren Mengen, Kleinteilen oder Material, dessen vollständige Prüfung bei Rückgabe nicht sofort möglich ist.
17. Verspätete oder unvollständige Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe kann die salina rent UG für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der anteiligen vereinbarten Miete verlangen.
Weitergehende Schäden, insbesondere:
- Kosten für Ersatzbeschaffung,
- zusätzliche Fahrten,
- Personalmehraufwand,
- Ausfall einer Anschlussvermietung.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
18. Dokumentation des Zustands
Die salina rent UG ist berechtigt, den Zustand des Mietmaterials bei Übergabe und Rückgabe durch Fotos, Videos oder sonstige geeignete Dokumentationen festzuhalten.
Diese Dokumentation kann insbesondere zur Beweissicherung bei Schäden, Fehlmengen oder außergewöhnlichen Verschmutzungen verwendet werden.
19. Stornierung durch den Mieter
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei der salina rent UG.
Bei einer Stornierung kann die salina rent UG folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:
- bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn: kostenfrei,
- 13 bis 3 Kalendertage vor Mietbeginn: 10 % der vereinbarten Vergütung,
- weniger als 2 Kalendertage vor Mietbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung.
Die Pauschalen berücksichtigen ersparte Aufwendungen sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Vermietung.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die salina rent UG bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.
Bereits erbrachte und nicht anderweitig verwertbare Leistungen, Sonderbeschaffungen, Sonderanfertigungen oder Fremdleistungen können zusätzlich berechnet werden.
Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
20. Rücktritt und Kündigung durch salina rent
Die salina rent UG kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:
- fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden,
- erforderliche Sicherheiten nicht erbracht werden,
- der Mietgegenstand vertragswidrig oder sicherheitsgefährdend genutzt wird,
- erforderliche Genehmigungen oder Mitwirkungen fehlen,
- die Durchführung aus Sicherheitsgründen unzumutbar ist.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
21. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder eines sonstigen nicht von den Parteien zu vertretenden Ereignisses nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturereignisse,
- Unwetter,
- behördliche Verbote,
- Streiks,
- Ausfälle wesentlicher Infrastruktur,
- vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
Die Parteien informieren sich unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer der Behinderung.
22. Haftung der salina rent UG
Die salina rent UG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die salina rent UG nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung.
23. Versicherung
Der Mieter ist dafür verantwortlich, den erforderlichen Versicherungsschutz für die Veranstaltung und Nutzung des Mietmaterials sicherzustellen.
Soweit im Angebot ein Versicherungsnachweis vereinbart wurde, ist dieser vor Übergabe vorzulegen.
24. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen zulässig.
Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
25. Abtretung
Gegenüber Unternehmern bedarf die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis der vorherigen Zustimmung der salina rent UG.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
26. Textform
Vertragsänderungen und Nebenabreden sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand Aachen.
28. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026
